Local view for "http://purl.org/linkedpolitics/eu/plenary/2013-10-24-Speech-4-392-812"
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Wenn im Zusammenhang mit der Kernenergie von Strahlung gesprochen wird, ist damit eine ganz bestimmte Art von Strahlung gemeint: die ionisierende Strahlung. Sie entsteht durch den Zerfall radioaktiver Atome, wobei Energie in Form von Strahlung − der ionisierenden Strahlung − ausgesendet wird. Umgangssprachlich wird ionisierende Strahlung oft auch fälschlicherweise radioaktive Strahlung genannt. Radioaktivität ist jedoch die Eigenschaft der radioaktiven Atome, die zerfallen und dabei ionisierende Strahlung aussenden. Die Gefahren ionisierender Strahlung hängen von der Art, Energie und Dauer der Bestrahlung sowie dem Expositionspfad ab. Alphastrahlung hat eine geringe Reichweite, daher ist sie außerhalb des Körpers weitgehend ungefährlich. Innerhalb des Körpers kann sie jedoch das Gewebe schädigen. Neu erfasste Daten sollen nun in die Gesetzgebung aufgenommen werden, und natürliche Strahlenquellen sollen zudem auch in die Grundnormenrichtlinie aufgenommen werden. Ich habe mich meiner Stimme enthalten, da ich mit dem Berichterstatter konform gehe, dass die Gefahr einer Vorratsgesetzgebung gegeben ist. Vom Berichterstatter wird festgehalten, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen über Umweltkriterien darauf abzielen, durch Regelungen zum Schutz nichtmenschlicher Arten auch den Schutz des Menschen sicherzustellen. Da es jedoch noch nicht möglich ist, auf einer begründeten wissenschaftlichen Basis die Wirkung von Strahlung auf nichtmenschliche Arten festzustellen, kann man den Menschen mittels solcher Regelungen auch nicht besser schützen."@en1
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