Local view for "http://purl.org/linkedpolitics/eu/plenary/2014-02-05-Speech-3-013-000"

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"en.20140205.5.3-013-000"1
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"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, werte Kollegen! Ich möchte zuerst unserem Berichterstatter Georges Bach danken, denn ich glaube, er hat hervorragende Arbeit geleistet bei der Suche nach dem Gleichgewicht zwischen berechtigten Ansprüchen der Passagiere und andererseits auch Bedenken der Fluggesellschaften. Er hat Klarheit und Transparenz geschaffen, und ich glaube, das war das Wichtigste und die erste Aufgabe, die wir hatten, denn es lagen ja verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vor. Sie wurden in meinen Augen sehr gut in diesen Text integriert. Das Schwierige in der gesamten Vorgehensweise, die wir hier ansprechen, ist die korrekte Bewertung, ob die Entschädigung auch dem Schaden entspricht. Eine gute Entschädigung, z. B. von 600 EUR, wenn der Flug aber komplett gecancelt wird, macht den Passagier vielleicht auch nicht glücklicher, wenn er keinen Flug mehr hat. Das war das, was wir besonders in der Arbeit von Georges Bach berücksichtigt haben wollten und was er auch berücksichtigt hat. Es geht auch nicht an, dass jemand, der Billigflüge bucht für 20 EUR, dann eine Entschädigung bekommt von 400 EUR. Das war auch die Meinung Gewisser hier im Hause. Zum Thema der außergewöhnlichen Umstände: Hier geht ein Appell in Richtung Fluggesellschaften. Ich glaube, dass diese Gesetzgebung auch einen europäischen Mehrwert hat, wenn Vernunft auf beiden Seiten herrscht, und nicht bei jeder Gelegenheit einfach außergewöhnliche Umstände in Anspruch genommen werden, um gewisse Entschädigungen nicht zu bezahlen. Das Wichtigste für mich bleibt aber die Information für den Fluggast. Die Information, bevor er bucht, die Information, die man besonders auch im Internet lesen kann, damit man nicht 20 Seiten lesen muss, um zu wissen, ob man einen oder zwei Koffer mitnehmen darf und wie groß und wie schwer der sein darf. Ich glaube, das ist jetzt auch etwas präziser formuliert worden. Das Zweite ist, dass der Fluggast eine Anlaufstelle hat, wo er aufgeklärt wird, wo er eine Entschädigung und seine Rechte einklagen kann. All das ist jetzt gegeben. Dieser Vorschlag, der jetzt hier vorliegt, ist ein Mehrwert für alle – für die Fluggesellschaften meines Erachtens auch, und auf jeden Fall für die europäische Gesetzgebung und die europäischen Passagiere!"@fr2
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