Local view for "http://purl.org/linkedpolitics/eu/plenary/2012-05-09-Speech-3-112-125"
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"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@de9
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"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@cs1
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@da2
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@el10
"Given that contracts offering an unlimited amount of data are available for EUR 15 per month, a contract with a limited amount of data which causes users to incur costs amounting to hundreds of euro when they exceed their free allowance seems to me to be highly questionable. The current charges for roaming services are also unrealistic. It is important that consumers are protected against the unclear pricing policies of mobile communications operators, for example, by means of the roaming initiative. Unfortunately, it is still easy to run up huge and unexpected bills on a mobile phone. Many operators still do not allow added value and data services to be blocked automatically or monthly cost limits to be agreed on, nor do they provide notification when young people exceed their free allowances. This represents a problem and not only because mobile phone users are increasingly becoming younger and, therefore, more inexperienced. Owners of mobile phones and smartphones can find themselves inadvertently and without their agreement taking out a mobile subscription as a result of supposedly free downloads or after clicking by mistake on the advertising that forms part of an app. The EU must ensure that consumer rights are respected by the mobile communications industry. For example, we need to reinforce the right to cancel a contract and guarantee that blocks can be applied to bills. Not least, users of smartphones and mobiles must have the right to agree to or reject a subscription that they have signed up to within a short period of time without incurring additional costs."@en4
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@es21
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@et5
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@fi7
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@fr8
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@hu11
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@it12
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@lt14
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@lv13
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@mt15
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@nl3
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@pl16
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@pt17
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@ro18
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@sk19
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@sl20
"Wenn ein Vertrag mit unbegrenzter Datenmenge um 15 Euro monatlich erhältlich ist, bei einem Vertrag mit befristeter Datenmenge hingegen bei Überschreiten der Freieinheiten hunderte Euro an Kosten anfallen, ist dies mehr als fragwürdig. In unrealistischer Höhe waren bis dato auch die Gebühren, die für Roaming-Dienste verrechnet wurden. Es ist wichtig, dass der Konsument – etwa durch die Roaming Initiative – vor undurchsichtiger Preispolitik der Mobilfunkbetreiber geschützt wird. Leider wird ein Mobiltelefon dennoch leicht zur Kostenfalle. Nach wie vor ist es weder bei allen Anbietern möglich, Mehrwert- und Datendienste automatisch zu sperren, noch können monatliche Kostenlimits vereinbart werden und auch erfolgt keine Verständigung, wenn etwa von Jugendlichen Freieinheiten überzogen werden. Problematisch ist dies nicht nur angesichts der Tatsache, dass Mobilfunk-Nutzer immer jünger und damit unerfahrener werden. Mobiltelefon- und Smartphonebesitzer können durch vorgebliche Gratis-Downloads oder versehentliches Anklicken auf die in einer „App“ eingeblendeten Werbung unwissentlich und ohne ihre Zustimmung ein Mobilfunk-Abonnement abschließen. Die EU muss sich darum kümmern, dass Konsumentenschutzrechte auch im Mobilfunkbereich eingehalten werden. Es gilt beispielsweise das Einspruchsrecht zu stärken und Abrechnungssperren zu garantieren. Nicht zuletzt müssen Nutzer von Smartphones oder Mobiltelefonen das Recht haben einem Abonnement-Abschluss zeitnah zuzustimmen oder diesen abzulehnen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Nutzer entstehen."@sv22
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"Andreas Mölzer (NI ),"18,5,20,15,1,19,14,16,11,22,2,10,7,3,13,21,9,17,12,8
"schriftlich."18,5,20,20,15,1,19,14,16,11,22,2,10,7,3,13,21,9,17,12,8
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