Local view for "http://purl.org/linkedpolitics/eu/plenary/2012-05-09-Speech-3-050-000"
Predicate | Value (sorted: default) |
---|---|
rdf:type | |
dcterms:Date | |
dcterms:Is Part Of | |
dcterms:Language | |
lpv:document identification number |
"en.20120509.17.3-050-000"6
|
lpv:hasSubsequent | |
lpv:speaker | |
lpv:spoken text |
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@de9
|
lpv:spokenAs | |
lpv:translated text |
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@cs1
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@da2
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@el10
"Mr President, Mr Wammen, Commissioner, ladies and gentlemen, I assume that each of you here in plenary has a smartphone and that you use them all the time, wherever you are – whether you are out and about at home, in your own country, or in Europe, whether you are on holiday or on business. We here in Parliament are by no means exceptional; our citizens are also permanently mobile and on the move in Europe. Our young people, in particular, are constantly online nowadays.
That is why I am particularly pleased that tomorrow, we will be able to adopt the Roaming III Regulation, as it is known, which will enter into force on 1 July 2012. In other words, just in time for the holiday season, we will be able to give our citizens the benefit of lower tariffs when they use smartphones in Europe. The future belongs to mobile devices. These days, everyone is mobile 24 hours a day. In recent years, there has been a huge increase in data transfer via smartphones in particular, and we will see further huge increases in the years ahead.
In contrast, the costs of using a mobile phone abroad are still extremely high; indeed, they have hardly come down at all. That is unacceptable. The charges must reflect reality. We cannot allow people using smartphones at home or in another European country to be charged many times what they have to pay at home for making calls, sending or receiving texts or downloading data. I can tell you that I am with a German provider, and at the beginning of this week, my provider informed me that I will have to pay EUR 8.20 if I download one megabyte of data here in Brussels. That is a complete rip-off, and we cannot allow it to continue.
What, then, will the new Roaming Regulation do? Its main aim is reduced charges for all our citizens. We hope to achieve this by creating greater competition in the roaming market in future. We are introducing maximum charges, and one particularly new element is a maximum retail charge for data transfer. The first maximum retail charge will take effect on 1 July 2012. In future, one megabyte will cost no more than EUR 0.70. The charges will be lowered further from 1 July 2013, when a maximum retail charge of EUR 0.45 per megabyte will come into force. The third price reduction will take effect on 1 July 2014, when the maximum charge will become EUR 0.20 per megabyte. We had to fight hard for these maximum retail charges in tough negotiations with the Council. I would like to extend my great thanks to my shadow rapporteurs and, in particular, to the rapporteur for the Group of the Progressive Alliance of Socialists and Democrats in the European Parliament, Robert Goebbels. Had we not fought so hard for better charges, then we would not be today where we hope to be after 1 July.
The market will also be opened up to new providers without a network of their own, in what is known as an open access solution. Moreover, from 1 July 2014, consumers will be able to choose roaming services from providers other than their national provider. This proposed solution is known as unbundling and, in future, European customers will also be able to use local services when travelling abroad – known as local break-out – by being able to choose the best offer from the various local operators, as is already the case for WLan access.
We have also introduced consumer protection rules. In future, these will apply not just within Europe, but also outside the European Union. The obligation to send a warning when users reach a certain tariff level, a certain level of charges, will also apply abroad. Other consumer protection rules have also been introduced in order to prevent involuntary roaming.
All in all, I can say that today is a good day for our citizens of Europe. I am pleased that from 1 July, charges will be reasonable, even for roaming."@en4
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@es21
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@et5
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@fi7
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@fr8
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@hu11
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@it12
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@lt14
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@lv13
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@mt15
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@nl3
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@pl16
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@pt17
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@ro18
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@sk19
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@sl20
"Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratsvorsitzender, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass jeder von Ihnen hier im Plenum ein Smartphone hat und es auch ständig nutzt, egal wo Sie sich aufhalten, ob Sie zu Hause unterwegs sind, im eigenen Land, ob Sie in Europa unterwegs sind, ob Sie in Urlaub sind oder beruflich unterwegs sein müssen. Und wir hier im Parlament sind keine Ausnahme, sondern unsere Bürgerinnen und Bürger sind auch permanent mobil und in Europa unterwegs. Und gerade unsere jungen Leute sind heutzutage ständig online.
Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir morgen die sogenannte Roaming-III-Verordnung verabschieden können, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Das heißt, pünktlich zur Reisezeit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger durch günstigere Tarife beim Nutzen von Smartphones in Europa. Den mobilen Endgeräten gehört die Zukunft, unsere Menschen sind heutzutage alle rund um die Uhr mobil. Gerade die Übertragung von Daten über die Smartphones ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und wird auch in den kommenden Jahren noch massiv weiter ansteigen.
Die Preise beim Nutzen eines Handys dagegen sind im Ausland immer noch extrem hoch, fast gleich hoch geblieben. Das kann nicht sein! Die Preise müssen sich der Realität angleichen. Es kann nicht sein, dass der Nutzer eines Smartphones zu Hause oder in einem anderen europäischen Land für das Telefonieren, für das Versenden und Empfangen vom SMS oder das Datendownloading das X-fache dessen bezahlt, was er zu Hause zu entrichten hat. Ich darf nur sagen: Mein Provider hat mich zu Beginn dieser Woche unterrichtet, dass ich, wenn ich hier in Brüssel 1 MB downloade – ich bin bei einem deutschen Provider –, 8,20 Euro dafür zu zahlen habe. Das ist wirklich Abzocke, das darf nicht sein!
Was sieht nun die neue Roaming-Verordnung vor? Sinn und Zweck sind günstigere Preise für alle unsere Bürger. Wir wollen dies erreichen, indem wir künftig mehr Wettbewerb im Roaming-Markt schaffen. Wir führen Preisobergrenzen ein, insbesondere neu ist dabei die Preisobergrenze für die Datenübertragung. Die erste Preisobergrenze soll wirksam werden zum 1. Juli 2012. 1 MB soll künftig höchstens 70 Cent kosten dürfen. Die Preise werden zum 1.7.2013 weiter nach unten gesenkt: Dann sollen nur noch 45 Cent pro MB in Rechnung gestellt werden dürfen. Und die dritte Preissenkung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten: Der Preis soll dann bei 20 Cent pro MB liegen. Wir haben diese Preisobergrenzen in harten Verhandlungen mit dem Rat erstritten. Ich möchte meinen Schattenberichterstattern und insbesondere auch meinem Kollegen von der S&D-Fraktion, Robert Goebbels, ganz herzlich danken. Wenn wir nicht so hartnäckig für gute Preise gekämpft hätten, wären wir heute nicht da, wo wir hoffentlich ab 1. Juli sein werden.
Der Markt wird weiter für neue Anbieter, die kein eigenes Netz haben, geöffnet. Wir sehen also eine sogenannte
Lösung vor. Ferner ist es ab 1.7.2014 möglich, dass Verbraucher auch Roaming-Dienste eines anderen Providers wählen können als ihres nationalen Anbieters. Das ist die sogenannte
Lösung, die wir vorschlagen, und europäischen Kunden wird künftig auch ermöglicht, bei Auslandsreisen lokale Dienste zu nutzen – das sogenannte
indem sie das beste Angebot der verschiedenen Betreiber vor Ort wählen können, wie dies beim WLan-Zugang bereits heute der Fall ist.
Dann haben wir noch Verbraucherschutzregeln eingeführt. Die sollen künftig nicht nur innerhalb Europas, sondern auch außerhalb der Europäischen Union gelten. Die Warnhinweispflicht, wenn Sie einen bestimmten Tarif, eine bestimmte Höhe an Gebühren erreicht haben, soll auch im Ausland gelten. Weitere Verbraucherschutzregeln sind noch eingeführt worden, um unfreiwilliges Roaming zu verhindern.
Alles in allem darf ich festhalten: Es ist heute ein guter Tag für unsere europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir ab 1. Juli ordentliche Preise auch im Roaming-Geschäft haben."@sv22
|
lpv:unclassifiedMetadata |
"(Beifall)"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,12,17,8
"Angelika Niebler,"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,12,17,8
"Berichterstatterin"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,12,17,8
"Open-access"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,12,17,8
"Unbundling"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,12,17,8
"local breakout"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,12,17,8
|
lpv:videoURI |
Named graphs describing this resource:
The resource appears as object in 2 triples