Local view for "http://purl.org/linkedpolitics/eu/plenary/2012-02-13-Speech-1-082-000"
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"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@de9
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"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@cs1
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@da2
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@el10
".
Mr President, Commissioner Barnier, ladies and gentlemen, the interconnection of companies and commercial registers is a further milestone along the way to creating a European area of law. I am pleased that this matter, which is so important for our small and medium-sized enterprises in particular, and which I advocated and promised to work for during my electoral campaign, has now – following trialogue negotiations – been successfully incorporated into a directive.
There are two aspects to this. Firstly, it gives citizens and companies easier cross-border access to commercial registers. Until now, if you wanted to access, say, a Greek commercial register, you had to instruct a Greek lawyer – who of course also had to speak your language, or at least a language that you had in common. The end result was extra costs and wasted time. This should now be able to take place via a platform. What is special about this platform is that I can make an enquiry in my own language and get an answer in my own language.
Secondly, the commercial registers will now cooperate in a more institutionalised way, rather than on a voluntary basis as they have until now. Moreover, I regret to say that in the past one could not always rely on the entries in commercial registers of other Member States, particularly where the registration of branches in other Member States was concerned. We have now incorporated a requirement stating that, in future, entries must be made without delay or at latest within 21 days – provided, of course, that the conditions are met.
Every company and every branch is to be given an identifier. The existing national commercial registers are not just kept only in their national language, but they also differ in many respects
and
; for example, as regards their legal significance and the reliability of the data recorded.
The directive aims only to interconnect the national registers in technical terms, not to harmonise the national systems. Nonetheless, for practical business life it is an extremely helpful measure that will encourage further integration of the internal market and will improve legal clarity and legal certainty for companies and citizens.
I hope that the considerable technical work and software work that will be required for this can be achieved on time, by the year 2014."@en4
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@es21
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@et5
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@fi7
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@fr8
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@hu11
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@it12
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@lt14
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@lv13
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@mt15
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@nl3
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@pl16
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@pt17
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@ro18
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@sk19
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@sl20
"Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung von Unternehmens- bzw. Handelsregistern ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines europäischen Raums des Rechts. Ich freue mich, dass dieses besonders für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtige Thema, für das ich mich auch im Wahlkampf eingesetzt habe und versprochen habe, tätig zu sein, nach Trilogverhandlungen nunmehr erfolgreich in einer Richtlinie umgesetzt wurde.
Es geht hier um zweierlei: Einerseits geht es darum, dass Bürger und Unternehmen vereinfacht über Mitgliedstaatengrenzen hinweg Einsicht in Handelsregister erhalten können. Bisher musste man, wenn man z. B. Einsicht in ein griechisches Handelsregister nehmen wollte, einen griechischen Anwaltskollegen beauftragen, der dann natürlich auch noch die eigene oder zumindest eine gemeinsame Sprache sprechen musste. Das bedeutete im Endeffekt Kosten und Zeitverlust. Nunmehr soll das über eine Plattform erfolgen. Die Besonderheit der Plattform ist eben auch, dass ich dort in meiner eigenen Sprache anfragen kann und auch eine Antwort in meiner eigenen Sprache erhalte.
Zum anderen geht es darum, dass die Handelsregister eben nicht nur auf freiwilliger Basis wie bisher, sondern mehr institutionalisiert zusammenarbeiten. Bisher konnte man sich leider auch nicht immer auf Eintragungen in Handelsregistern anderer Mitgliedstaaten verlassen, insbesondere was die Eintragung von Zweigniederlassungen in fremden Mitgliedstaaten anging. Hier haben wir nunmehr auch aufgenommen, dass Eintragungen in Zukunft unverzüglich bzw. spätestens nach 21 Tagen erfolgen sollen, natürlich nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Jede Gesellschaft und jede Zweigniederlassung erhält eine Kennung. Die bestehenden nationalen Handelsregister werden nicht nur alleine in der nationalen Sprache geführt, sie unterscheiden sich auch in vielerlei Beziehung de facto und de jure, so z. B. hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung und der Zuverlässigkeit der erfassten Daten.
Ziel der Richtlinie ist eben nur eine rein technische Verknüpfung der nationalen Register und keine Harmonisierung der nationalen Systeme. Es ist dennoch eine für das praktische Wirtschaftsleben äußerst hilfreiche Maßnahme, um die weitere Integration des Binnenmarkts zu fördern und um die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger zu stärken.
Ich hoffe, dass wir die erheblichen technischen Anstrengungen und auch Software-Anstrengungen, die hierfür nötig sein werden, rechtzeitig bis 2014 schaffen werden."@sv22
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lpv:unclassifiedMetadata |
"Alexandra Thein,"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,17,12,8
"im Namen der ALDE-Fraktion"18,5,20,15,1,19,14,16,11,2,22,7,3,10,13,9,21,17,12,8
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