Local view for "http://purl.org/linkedpolitics/eu/plenary/2006-03-22-Speech-3-249"
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". – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d. h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@de9
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"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@cs1
"Hr. formand, mine damer og herrer, lad mig begynde med en noget kættersk bemærkning. De vigtige betænkninger bliver her i Parlamentet drøftet kort før midnat, og det esoteriske vrøvl i form af beslutninger bliver drøftet om dagen i den bedste sendetid. Når vi drøfter spørgsmålet om parlamentsreformen - der ligger jo et forslag fra parlamentsformanden - ville jeg sige, at før vi begynder seriøst at drøfte indskrænkningen af medlemmernes rettigheder, bør vi tale om at udforme dagsordenen for plenarmøderne så fornuftigt, at vigtige emner også finder sted på det rigtige sted.
Det andet, der skal ske, og som vi allerede er begyndt at forberede organisatorisk i Parlamentet, er at oprette en projektgruppe bestående af ordførere og skyggeordførere i de to involverede udvalg, en arbejdsgruppe, som intensivt skal følge Kommissionens, forskernes og netværkets arbejde og også komme med en
i visse retspolitiske spørgsmål, f.eks. når det skal afgøres, hvad der skal være henholdsvis
og
ret.
Det er efter vores mening afgørende punkter, som mangler at blive reguleret, og hvor et stærkere engagement fra Parlamentets side er både ønske og nødvendigt. Det er de vigtigste elementer i den foreliggende beslutning. Lad mig til sidste endnu en gang sige, at dette efter min mening er det vigtigste projekt, som i denne valgperiode behandles af Kommissionen og de europæiske institutioner. Det er langt det vigtigste projekt, og derfor forventer jeg egentlig også, at vi forsøger at gøre det til en succes, fordi det også har stor betydning for, at det europæiske indre marked vokser sammen, og at alle på dette indre marked har fordel af det, både forbrugere og erhvervsdrivende.
Her drejer det sig om den europæiske civilret. Her drejer det sig ganske enkelt om, at der er bestræbelser i gang fra Kommissionens side for at udforme den europæiske civilret på brede områder gennem en referenceramme på en sådan måde, at det i mange generationer vil have konsekvenser for medlemsstaternes og EU's lovgivning inden for civilrettens område.
Der kører sågar til dels en debat om, om det arbejde, der her er tale om, måske en gang i sidste ende sågar vil kunne udmunde i en fælles europæisk civilret. Det siger jeg med stor forsigtighed. Her er altså tale om et virkelig vægtigt og afgørende projekt.
Europa-Parlamentet har gennem mange år fulgt Kommissionens bestræbelser med henblik på en europæisk civilret og har i en lang række beslutninger siden 1989 udtalt sig positivt om det og støttet det. Det gør vi også med dette beslutningsforslag.
Vi er nået til en meget kritisk fase. I øjeblikket pågår arbejdet med referencerammen og revisionen af EU's
inden for forbrugerbeskyttelse. Denne kritiske fase er kendetegnet ved, at det er nu, det bliver afgjort, om dette arbejde vil lykkes i sidste ende, eller om det ikke vil lykkes i tilstrækkelig grad, og det afhænger helt afgørende af kvaliteten af det indhold, man i øjeblikket finder frem til ved dette arbejde.
Europa-Parlamentet mener derfor, at det, som Kommissionen har sat i gang, ganske vist principielt er rigtigt, men kræver en række forbedringer. Således er det især vores indtryk, at samarbejdet mellem de forskergrupper, som udarbejder den fælles referenceramme om civilret, og netværkene ude i praksis ikke rigtig fungerer. Vi ønsker, at forskergrupperne tager højde for den erfaring, som praktikernetværkene kommer med, inden for en rimelig ramme, og det lægger Retsudvalget vægt på.
Et andet vigtigt punkt er, at der skelnes tydeligt mellem området
dvs.
og området
. Vi skal beskytte forbrugerne, men erhvervsdrivende indbyrdes skal også have en stor aftalefrihed og må ikke blive begrænset i deres muligheder af bureaukratiske bestemmelser.
Desuden skal det imidlertid også være sikret, at det, der nu i øjeblikket bliver udviklet i forbindelse med denne referenceramme og som i det mindste på europæisk niveau vil blive et ganske vigtigt stykke
og få indflydelse på hele civilretslovgivningen, ikke bare sker uden deltagelse af lovgiverne Parlamentet og Rådet. Det er ikke tilstrækkeligt, at Parlamentet og Rådet tager stilling til procedurerne ved udarbejdelsen, de skal også deltage i at udvikle det indholdsmæssige inden for referencerammen, fordi det jo senere er dem, der skal vedtage dele af referencerammen som lov og bagefter forsvare det over for borgerne.
På denne baggrund er det vigtigt, at Parlamentet også bliver inddraget i det indholdsmæssige. Det bør efter vores mening ske gennem to processer. For det første ved at Kommissionen løbende underretter og informerer Parlamentet indgående om de fremskridt, som opnås i arbejdet med referencerammen og forbedringen af
og så vi har mulighed for at tage stilling til det i en permanent proces."@da2
"Κύριε Πρόεδρε, κυρίες και κύριοι, επιτρέψτε μου να κάνω μια κάπως αιρετική παρατήρηση. Οι σημαντικές εκθέσεις συζητούνται εδώ στο Σώμα λίγο πριν από τα μεσάνυχτα ενώ οι εσωτερικές ανοησίες που έχουν τη μορφή ψηφισμάτων συζητούνται στη διάρκεια της ημέρας, στη ζώνη της υψηλής ακροαματικότητας. Αφού συζητάμε για το θέμα της κοινοβουλευτικής μεταρρύθμισης –και υπάρχει βέβαια σχετική πρόταση του Προέδρου του Σώματος– θεωρώ ότι πριν να συζητήσουμε σοβαρά τον περιορισμό των δικαιωμάτων των βουλευτών, θα πρέπει να συζητήσουμε για το πώς θα δώσουμε μια πιο λογική δομή στην ημερήσια διάταξη της Ολομέλειας, όπου τα σημαντικά ζητήματα θα έχουν τη θέση που τους αξίζει.
Η δεύτερη διαδικασία, για την οποία έχουμε ήδη κάνει στο Σώμα τα πρώτα οργανωτικά βήματα, είναι η σύσταση μίας ομάδας που θα την αποτελούν οι εισηγητές και οι σκιώδεις εισηγητές των δύο επιτροπών που συμμετέχουν, μια ομάδα εργασίας που σκοπός της θα είναι να παρακολουθεί στενά το έργο της Επιτροπής, των ομάδων έρευνας και του δικτύου και να προσφέρει πολιτική καθοδήγηση σε επιμέρους θέματα πολιτικής δικαίου, όπως για παράδειγμα το θέμα της διαχωριστικής γραμμής μεταξύ συναλλαγών
και
.
Κατά την άποψή μας, τα θέματα αυτά είναι καθοριστικά και χρειάζονται ακόμα ρύθμιση. Εδώ είναι τόσο ευπρόσδεκτη όσο και αναγκαία η μεγαλύτερη συμμετοχή του Κοινοβουλίου. Αυτά είναι τα κύρια σημεία του παρόντος ψηφίσματος. Επιτρέψτε μου να πω, τελειώνοντας, ότι πιστεύω πως αυτό είναι το πιο σημαντικό έργο που ανέλαβε η Ευρωπαϊκή Επιτροπή και τα άλλα θεσμικά όργανα κατά την παρούσα κοινοβουλευτική περίοδο. Είναι πολύ πιο σημαντικό από τα άλλα και γι’ αυτό θα ήθελα βασικά να προσπαθήσουμε να το ολοκληρώσουμε με επιτυχία. Θα παίξει επίσης σημαντικό ρόλο ως προς το αν η ενιαία ευρωπαϊκή αγορά θα συνεχίσει να ολοκληρώνεται για το καλό όλων – τόσο των καταναλωτών όσο και των εμπόρων.
Η έκθεση αφορά το ευρωπαϊκό αστικό δίκαιο. Με απλά λόγια, στόχος της είναι να προσπαθήσει η Επιτροπή να διαμορφώσει σε πολλούς τομείς το ευρωπαϊκό αστικό δίκαιο δημιουργώντας ένα κοινό πλαίσιο αναφοράς σε ένα συγκεκριμένο πεδίο δραστηριοτήτων με τέτοιο τρόπο ώστε να επηρεάσει τη νομοθεσία των κρατών μελών και της Ευρωπαϊκής Ένωσης στον τομέα του αστικού δικαίου για πολλές ακόμα γενιές.
Συζητείται μάλιστα ακόμα εάν θα μπορούσαν οι εργασίες με τις οποίες ασχολούμαστε εδώ να οδηγήσουν τελικά σε έναν ενιαίο ευρωπαϊκό αστικό κώδικα. Μολονότι το λέω αυτό με τη δέουσα προσοχή, έχουμε εδώ ένα πραγματικά σημαντικό και καθοριστικό έργο.
Το Ευρωπαϊκό Κοινοβούλιο παρακολούθησε για πολλά χρόνια τις προσπάθειες της Ευρωπαϊκής Επιτροπής για έναν ευρωπαϊκό αστικό κώδικα, εξέφρασε την επιδοκιμασία του και πρόσφερε την υποστήριξή του σε πολλά ψηφίσματα από το 1989 κι εξής. Το ίδιο θέλουμε να κάνουμε και με την παρούσα πρόταση ψηφίσματος.
Βρισκόμαστε σε μία πολύ κρίσιμη φάση. Αυτήν την στιγμή γίνονται εργασίες που αφορούν το πλαίσιο αναφοράς και τη μεταρρύθμιση του κοινοτικού κεκτημένου στον τομέα της προστασίας του καταναλωτή. Η φάση αυτή είναι κρίσιμη διότι οι σημερινές προσπάθειες θα καθορίσουν αν αυτή η εργασία θα στεφθεί τελικά με επιτυχία ή αν θα επιτύχει λιγότερα από αυτά που επιθυμούμε. Αυτό εξαρτάται σημαντικά από την ποιότητα του περιεχομένου που απορρέει από αυτές τις σημερινές προσπάθειες.
Ως εκ τούτου, το Κοινοβούλιο είναι της γνώμης ότι αυτό που δρομολόγησε η Επιτροπή είναι καταρχήν σωστό, αλλά χρειάζεται βελτιώσεις από διάφορες απόψεις. Για παράδειγμα, έχουμε την εντύπωση ότι η συνεργασία ανάμεσα στις ομάδες έρευνας που επεξεργάζονται το κοινό πλαίσιο αναφοράς για το δίκαιο για τις συμβάσεις και στο δίκτυο των επαγγελματικών δεν λειτουργεί σωστά. Θέλουμε να εξασφαλίσουμε ότι η πρακτική πείρα που προσφέρουν οι ειδικοί του δικτύου θα ληφθεί δεόντως υπόψη από την ομάδα έρευνας στο ανάλογο πλαίσιο. Η Επιτροπή Νομικών Θεμάτων ασκεί μεγάλη πίεση για να γίνει αυτό.
Ένα άλλο ουσιαστικό σημείο είναι πως πρέπει να γίνει διάκριση μεταξύ συναλλαγών
και
. Θέλουμε να προστατεύσουμε τους καταναλωτές, όμως και οι έμποροι πρέπει να έχουν ένα ευρύ πλαίσιο για τη σύναψη συμβάσεων μεταξύ τους, το οποίο δεν πρέπει να περιορίζεται από υπερβολική γραφειοκρατία.
Ωστόσο, πρέπει επίσης να εξασφαλιστεί ότι όσα αναπτύσσονται τώρα μέσα σε αυτό το πλαίσιο αναφοράς και στη συνέχεια θα αποτελέσουν ένα σημαντικό σώμα ήπιων νομοθετικών διατάξεων (soft law), τουλάχιστον σε ευρωπαϊκό επίπεδο, και θα έχουν επίδραση σε ολόκληρη τη νομοθεσία του τομέα του αστικού δικαίου, δεν θα δημιουργηθούν απλά χωρίς τη συμμετοχή των νομοθετικών οργάνων, δηλαδή του Κοινοβουλίου και του Συμβουλίου. Δεν αρκεί να εκφέρουν γνώμη το Κοινοβούλιο και το Συμβούλιο για τη διαδικασία της επεξεργασίας, πρέπει επίσης να συμμετάσχουν στη διατύπωση του περιεχομένου αυτού του πλαισίου αναφοράς, γιατί εκείνοι θα είναι αργότερα που θα εγκρίνουν νόμους, οι οποίοι θα παγιώνουν στοιχεία του πλαισίου αναφοράς, και που θα είναι υπόλογοι στην κοινή γνώμη για την έγκριση αυτών των νόμων.
Ενόψει όλων αυτών, είναι σημαντικό να συμμετάσχει και το Κοινοβούλιο ως προς το περιεχόμενο. Κατά την άποψή μας, αυτό θα πρέπει να περιλαμβάνει δύο διαδικασίες. Πρώτον, η Επιτροπή πρέπει να κρατά διαρκώς πλήρως ενήμερο το Κοινοβούλιο για την πρόοδο ως προς τη διατύπωση του πλαισίου αναφοράς και τη βελτίωση του κοινοτικού κεκτημένου για τους καταναλωτές, πρέπει δε να έχουμε την ευκαιρία να εκφράσουμε τη γνώμη μας οποτεδήποτε μέσα σε αυτήν τη διαρκή διαδικασία."@el10
"Mr President, ladies and gentlemen, allow me to begin with a somewhat heretical remark. The important reports are discussed in this House shortly before midnight, and the esoteric drivel in the form of resolutions is discussed during the day at prime transmission time. If we are to talk about the question of parliamentary reform – and there is, of course, a proposal to this effect from the President of the House – I would say that, before we deliberate seriously on the curtailment of Members’ rights, we should talk about giving the plenary agenda a more logical structure in which important subjects are given their rightful place.
The second process, for which we have already taken the first organisational steps in this House, is the establishment of a project group comprising the rapporteurs and shadow rapporteurs of both participating committees, a working party whose purpose would be to keep a close eye on the work of the Commission, the research groups and the network as well as providing political guidance on particular issues of legal policy, such as the issue of the demarcation line between business-to-business and business-to-consumer transactions.
From our point of view, these are crucial matters which still require regulation and in which greater parliamentary involvement is both welcome and necessary. These are the key elements of the resolution on the table. Let me finish by saying that I believe this is the most significant project being undertaken by the European Commission and the other institutions in the course of the present legislative term. It is the most significant by far, which is why I would certainly expect us to try and bring it to a successful conclusion. It will also play an important part in determining whether the single European market continues to converge for the benefit of everyone – consumers and traders alike.
This report is about European civil law. In simple terms, its aim is to have the Commission try to shape broad areas of European civil law by creating a common frame of reference in a particular field of activity in the first instance in such a way that it will affect the legislation of the Member States and of the European Union in the field of civil law for many generations to come.
There is even something of a debate on whether the work we are considering here could ultimately lead to a uniform European code of civil law. Although I say that with all due caution, what we have here is nevertheless a truly significant and decisive project.
This House has, for many years, been monitoring the efforts of the European Commission with regard to a code of European civil law and has expressed its approval and lent its support in numerous resolutions since 1989. That is also our intention in this proposal for a resolution.
We have come to a very critical stage. At the present time, work is under way on the frame of reference and on the revision of the established body of Community law and practice in the realm of consumer protection. The reason why this stage is critical is that the present efforts will determine whether this work is ultimately crowned with success or whether it falls short of the desired outcome, and this depends very much on the quality of the substance that emerges from these present efforts.
Parliament therefore takes the view that, although what the Commission has launched is right in principle, it requires improvement in several respects. For example, we have the impression that the cooperation between the research groups that drafting the common frame of reference on contract law and the practitioners on the network side is not functioning properly. We want to ensure that the practical experience brought into this project by the network specialists is considered by the research groups in an appropriate framework. This is something for which we in the Committee on Legal Affairs are pressing vigorously.
Another important point is that a distinction must be made between business-to-business and business-to-consumer transactions. We want to protect consumers, but traders must also have broad scope to conclude contracts with each other, and this scope must not be restricted by excessive red tape.
There is also a need to ensure that what is currently being developed within this frame of reference and will subsequently form a very considerable body of soft law, at least at the European level, and have an impact on all legislation in the field of civil law is not simply created without any involvement on the part of the legislative institutions, namely Parliament and the Council. It is not enough for Parliament and the Council to deliver their opinions on the drafting procedure; they must also be involved in the development of the substance of this frame of reference, because it will be they who adopt laws enshrining elements of the frame of reference and who must publicly justify the adoption of those laws.
Against this background it is important that Parliament is also involved on the substantive side. From our perspective, this should involve two processes. Firstly, the Commission should keep Parliament constantly and comprehensively informed of progress in the formulation of the frame of reference and the improvement of the body of Community law and practice relating to consumer protection, and we should have the opportunity to pronounce ourselves at any time within a continuous process."@en4
"Señor Presidente, Señorías, permítanme comenzar con un comentario en cierto modo herético. Los informes importantes se debaten en esta Cámara poco antes de medianoche y la basura esotérica en forma de resoluciones se debate durante el día en hora de máxima audiencia. Si vamos a hablar sobre la reforma parlamentaria –y, por supuesto, existe una propuesta a este efecto del Presidente de esta Cámara–, yo diría que antes de deliberar seriamente sobre el recorte de los derechos de los diputados deberíamos hablar de dar una estructura más lógica al orden del día de las sesiones plenarias, en el que los temas importantes ocupen el lugar que se merecen.
El segundo proceso, para el que ya hemos dado los primeros pasos en el plano organizativo en esta Cámara es la creación de un grupo de trabajo que incluya a los ponentes principales y alternativos de las dos comisiones competentes, un grupo de trabajo cuyo objetivo sería seguir de cerca el trabajo de la Comisión, los grupos de expertos y la red, y aportar orientación política sobre asuntos específicos de política jurídica, como el asunto de la línea de demarcación entre las transacciones de empresa a empresa y de empresa a consumidor.
Desde nuestro punto de vista son asuntos esenciales que todavía han de ser regulados y en los que una mayor participación parlamentaria es bienvenida y necesaria. Estos son los elementos clave de la resolución presentada. Permítanme terminar diciendo que creo que este es el proyecto más significativo que hayan emprendido la Comisión Europea y las demás instituciones en el curso de la presente legislatura. Es, con diferencia, el más importante, y por ello espero que lo concluyamos con éxito. También desempeñará un importante papel para determinar si continúa la convergencia del mercado único europeo en beneficio de todos, consumidores y comerciantes por igual.
Este informe trata del Derecho civil europeo. Dicho de forma sencilla, su objetivo es hacer que la Comisión intente configurar amplias secciones del Derecho civil europeo creando en primer lugar un marco común de referencia en un campo de actividad particular, de tal forma que afecte a la legislación de los Estados miembros y de la Unión Europea en el ámbito del Derecho civil durante muchas generaciones.
Incluso existe cierto debate sobre si el trabajo que estamos considerando aquí podría finalmente conducir a un código civil europeo. Aunque digo esto con toda la debida precaución, lo que tenemos delante es, sin embargo, un proyecto realmente significativo y decisivo.
Esta Cámara ha venido haciendo durante muchos años un seguimiento de los esfuerzos de la Comisión Europea con respecto al Derecho civil europeo y ha expresado su aprobación y prestado su apoyo en numerosas resoluciones desde 1989. Esta es también nuestra intención en esta propuesta de resolución.
Hemos llegado a una fase muy crítica. En el momento actual se está trabajando en el marco de referencia y en la revisión del cuerpo jurídico comunitario establecido y de la práctica en el ámbito de la protección del consumidor. La razón por la que esta fase es crítica es que los actuales esfuerzos definirán si este trabajo se ve finalmente coronado por el éxito o si los resultados deseados se quedan cortos, y esto depende mucho de la calidad de la sustancia que se derive de los actuales esfuerzos.
Por ello el Parlamento considera que, aunque lo que la Comisión ha iniciado es en principio correcto, necesita mejoras en varios aspectos. Por ejemplo, tenemos la impresión de que la cooperación entre los grupos de investigación que están elaborando el marco común de referencia sobre el derecho contractual y los juristas del lado de la red no está funcionando adecuadamente. Queremos asegurar que la experiencia práctica aportada al proyecto por la red de especialistas sea considerada por los grupos de investigadores en un marco apropiado. Esto es algo por lo que la Comisión de Asuntos Jurídicos está presionando insistentemente.
Otro punto importante es que hay que distinguir entre las transacciones de empresa a empresa y de empresa a consumidor. Queremos proteger a los consumidores, pero los comerciantes también deben tener un amplio margen para concluir contratos entre sí, y este margen no debe restringirse con trámites excesivos.
También es necesario asegurar que lo que se está desarrollando actualmente en este marco de referencia y que posteriormente formará un cuerpo considerable de normativa blanda, al menos en el plano europeo, y tendrá un impacto en toda la legislación en el campo del Derecho civil, no se cree simplemente sin ninguna participación de las instituciones legislativas, concretamente el Parlamento y el Consejo. No basta con que el Parlamento y el Consejo presenten sus opiniones sobre el procedimiento de elaboración; también deben participar en el desarrollo de la sustancia de este marco de referencia, porque serán ellos los que aprobarán las leyes que consagren los elementos del marco de referencia y los que deberán justificar públicamente la aprobación de dichas leyes.
Sobre este telón de fondo es importante que el Parlamento participe también en la parte sustantiva. Desde nuestra perspectiva esto debe implicar dos procesos. En primer lugar, la Comisión debe mantener informado de forma constante y exhaustiva al Parlamento sobre el progreso en la formulación del marco de referencia y la mejora del cuerpo jurídico comunitario y la práctica relativa a la protección del consumidor, y debemos poder pronunciarnos en cualquier momento dentro de un proceso continuo."@es20
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@et5
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@hu11
"Signor Presidente, onorevoli colleghi, innanzi tutto vorrei dire, in un certo senso, un’eresia. Le relazioni importanti vengono discusse in quest’Aula poco prima di mezzanotte, e le ciance esoteriche rappresentate dalle risoluzioni vengono discusse di giorno nelle fasce orarie di trasmissione migliori. Se dobbiamo parlare della questione della riforma del Parlamento e naturalmente esiste una proposta in tal senso da parte del Presidente dell’Assemblea direi che, prima di deliberare seriamente in merito alla riduzione dei diritti dei deputati, dovremmo discutere dell’eventualità di dare al programma delle plenarie una struttura più logica in cui ai temi importanti venga assegnato il posto che meritano.
Il secondo processo, per il quale abbiamo già intrapreso i primi passi organizzativi in seno all’Assemblea, è l’istituzione di un gruppo di progetto che comprenda i relatori e i relatori ombra delle due commissioni partecipanti, un gruppo di lavoro il cui scopo sarebbe seguire da vicino l’attività della Commissione, dei gruppi di ricerca e della rete, nonché indicare un indirizzo politico in merito a particolari questioni di politica giuridica, quali la questione della linea di demarcazione tra operazioni tra imprese e operazioni tra imprese e consumatori.
A nostro avviso, si tratta di questioni cruciali, che ancora devono essere regolate e in cui un maggior coinvolgimento del Parlamento è non solo benvenuto, ma anche necessario. Questi sono gli elementi chiave della risoluzione in discussione. In conclusione, vorrei dire che lo reputo il progetto più importante intrapreso dalla Commissione europea e dalle altre Istituzioni nel corso della presente legislatura. E’ di gran lunga il più importante, ed è per questo motivo che mi aspetterei che provassimo a portarlo a termine in modo positivo. Avrà inoltre una parte importante nel determinare se il mercato unico europeo continuerà a convergere a beneficio di tutti, consumatori e commercianti.
La relazione riguarda il diritto civile. Con parole semplici, il suo scopo è far definire alla Commissione ampie aree del diritto civile europeo creando un quadro comune di riferimento in un particolare campo di attività, in modo tale che interessi la legislazione degli Stati membri e dell’Unione europea nell’ambito del diritto civile per molte generazioni a venire.
Vi è anche una sorta di dibattito circa l’eventualità che il lavoro in discussione possa infine portare a un codice civile europeo uniforme. Benché lo dica con la dovuta cautela, si tratta di un progetto davvero significativo e decisivo.
Da molti anni l’Assemblea segue gli sforzi compiuti dalla Commissione europea per giungere a un codice civile europeo, esprimendo la propria approvazione e prestando il proprio sostegno in numerose risoluzioni fin dal 1989. Il medesimo proposito anima anche la presente proposta di risoluzione.
Siamo giunti a una fase molto critica. In questo momento, si sta lavorando al quadro di riferimento e alla revisione dell’
comunitario in materia di protezione dei consumatori. Il motivo della criticità di questa fase è che i presenti sforzi determineranno se tale lavoro andrà a buon fine o se non riuscirà a dare gli esiti sperati, il che dipende molto dalla qualità dei contenuti che emergeranno dal presente lavoro.
Pertanto è opinione del Parlamento che, benché giusto in linea di principio, ciò che ha iniziato la Commissione vada migliorato sotto molteplici aspetti. Ad esempio, abbiamo l’impressione che la cooperazione tra i gruppi di ricerca che stanno elaborando il quadro comune di riferimento per il diritto contrattuale comunitario e i professionisti sul versante della rete non stia funzionando correttamente. Vogliamo assicurare che l’esperienza pratica apportata a questo progetto dagli specialisti della rete venga presa in considerazione dai gruppi di ricerca nell’ambito di un quadro adeguato. A tale scopo, noi della commissione giuridica stiamo esercitando forti pressioni.
Un’altra questione importante è che va fatta una distinzione tra operazioni contrattuali tra imprese e quelle tra imprese e consumatori. Desideriamo tutelare i consumatori, ma anche i commercianti devono avere ampia libertà d’azione per concludere contratti l’uno con l’altro, e tale libertà non dev’essere limitata dall’eccessiva burocrazia.
Occorre inoltre assicurare che ciò che si sta elaborando entro questo quadro di riferimento, che in seguito formerà un insieme molto cospicuo di
almeno a livello comunitario, e che avrà un impatto su tutta la legislazione in materia di diritto civile, non venga semplicemente creato senza alcun coinvolgimento da parte delle Istituzioni legislative, ossia Parlamento e Consiglio. Non è sufficiente che Parlamento e Consiglio comunichino i rispettivi pareri in merito al procedimento di elaborazione; devono anche essere coinvolti nell’elaborazione dei contenuti di tale quadro di riferimento, perché saranno loro ad adottare leggi che contengono elementi del quadro di riferimento e che dovranno giustificare al pubblico tale adozione.
In questo contesto, è importante che anche il Parlamento venga coinvolto sul piano dei contenuti, il che, dal nostro punto di vista, deve implicare due processi. In primo luogo, la Commissione deve tenere informato il Parlamento in modo costante ed esaustivo in merito ai progressi nella formulazione del quadro di riferimento e nel miglioramento dell’
comunitario in materia di protezione dei consumatori, e dobbiamo avere l’opportunità di pronunciarci in ogni momento nell’arco di un processo continuo."@it12
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@lt14
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@lv13
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@mt15
".
Mijnheer de Voorzitter, geachte dames en heren, staat u me toe te beginnen met een wat ketterse opmerking. In dit halfrond bespreken we de belangrijke verslagen kort voor middernacht en behandelen we de esoterische onzin in de vorm van resoluties tijdens de beste zendtijd overdag. Als we moeten debatteren over de kwestie van parlementaire hervormingen - er ligt namelijk een voorstel van de Parlementsvoorzitter op tafel - dan stel ik voor het ook eens te hebben over een goed doordachte agenda voor de plenaire vergaderingen, opdat belangrijke thema’s op het juiste ogenblik behandeld kunnen worden. Daarna kunnen we ons ernstig bezighouden met het beknotten van de rechten van de Parlementsleden.
Een tweede manier - die we graag ingang zien vinden en waarvoor we hier al de eerste organisatorische stappen gezet hebben - omvat de oprichting van een projectgroep, een werkgroep, bestaande uit rapporteurs en schaduwrapporteurs van de twee commissies die hierbij betrokken zijn. Het doel van deze groep is de werkzaamheden van de Commissie, van de onderzoekers en de netten intensief te begeleiden en bij bepaalde juridische kwesties een
te geven, bijvoorbeeld bij de vraag wat valt onder
en onder
wetgeving.
Dat zijn voor ons doorslaggevende punten, die naar onze overtuiging nog geregeld moeten worden. Het sterkere engagement van het Parlement wordt daarbij toegejuicht en is ook noodzakelijk. Dat zijn de belangrijkste elementen van de resolutie die we hier behandelen. Tot slot zou ik nog willen vermelden dat het volgens mij gaat over het gewichtigste plan waaraan de Europese Commissie en de Europese instellingen in deze legislatuur begonnen zijn. Het is veruit het belangrijkste voornemen, en met het oog daarop verwacht ik eigenlijk dat we proberen om dit met succes af te ronden. Het is immers ook van groot belang voor het samengroeien van de Europese interne markt en voor de mogelijkheid dat iedereen die daarbij betrokken is - consumenten en bedrijven - daaruit zijn voordeel haalt.
Het gaat hier om het Europees burgerlijk recht. Het gaat hier eenvoudigweg om inspanningen van de Commissie om op vele gebieden het Europese burgerlijke recht vorm te geven via een referentiekader met betrekking tot een zekere aanloop daartoe, en wel dusdanig dat zich de gevolgen daarvan op de wetgeving op civielrechtelijk gebied van zowel de lidstaten als de Europese Unie generatieslang doen gevoelen.
Gedeeltelijk gaat het debat zelfs over de vraag of onze werkzaamheden op dat vlak uiteindelijk misschien kunnen uitmonden in een gemeenschappelijk Europees burgerlijk recht. Ik druk me hierbij uiterst voorzichtig uit, maar het gaat hier dus om een echt belangrijk en beslissend voornemen.
Het Europees Parlement volgt al vele jaren de inspanningen van de Europese Commissie met het oog op een Europees burgerlijk recht. Door middel van verschillende resoluties heeft het Parlement zich daarover sinds 1989 positief geuit en zijn steun toegezegd. Dat doen we ook met dit resolutievoorstel.
We bevinden ons in een heel kritieke fase. Momenteel werken we aan het referentiekader en aan de herbewerking van het
op het vlak van consumentenbescherming. Het is een kritieke fase omdat er nu beslist wordt of onze werkzaamheden uiteindelijk succesvol zullen zijn of geen bevredigend resultaat zullen opleveren. Van doorslaggevend belang is daarbij ook de kwaliteit van de inhoud, die op dit moment vastgelegd wordt.
Daarom is het Europees Parlement van mening dat de initiatieven van de Commissie fundamenteel de juiste weg opgaan, maar dat er een hele reeks verbeteringen moet worden aangebracht. We hebben vooral de indruk dat de samenwerking tussen de onderzoeksgroepen, die een gemeenschappelijk referentiekader voor het burgerlijk recht uitwerken, en de netwerken uit de praktijk niet goed loopt. We zouden graag zien dat de onderzoeksgroepen op een gepaste manier rekening hielden met de ervaring van de mensen uit de netwerken, die in de praktijk staan. Als Commissie juridische zaken benadrukken we dat.
Een ander belangrijk punt is dat er een duidelijk verschil moet zijn tussen
dat wil zeggen
en
. We willen de consument beschermen, maar ook ondernemingen moeten in hoge mate de vrijheid hebben om verbintenissen aan te gaan. Bureaucratische voorschriften mogen hun mogelijkheden niet inperken.
Daarenboven moet gegarandeerd worden dat wat momenteel binnen de grenzen van dat referentiekader ontwikkeld wordt, en wat later tenminste op Europees niveau een belangrijk stuk
zal vormen en invloed op de hele burgerlijke wetgeving zal hebben, niet zomaar zonder deelneming van de wetgevers - Parlement en Raad - plaatsvindt. Het volstaat daarbij niet dat het Parlement en de Raad hun standpunt bepalen bij de uitwerkingsprocedures, maar ze moeten ook inhoudelijk deelnemen aan de ontwikkelingen betreffende het referentiekader. Op een later tijdstip zijn zij het namelijk die de delen van het referentiekader die vastgelegd moeten worden, als wet moeten aannemen en ze later bij de burgers moeten behartigen.
Tegen die achtergrond is het van belang dat het Parlement ook inhoudelijk kan deelnemen. Volgens ons moet dat op twee manieren verlopen. Ten eerste doordat de Commissie het Parlement voortdurend uitvoerig op de hoogte houdt en informeert over de vooruitgang die bereikt wordt bij de uitwerking van het referentiekader en bij de verbetering van het
. We moeten de mogelijkheid hebben permanent een standpunt in te nemen."@nl3
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@pl16
"Senhor Presidente, Senhoras e Senhores Deputados, permitam-me que comece com uma observação um pouco heterodoxa. Os relatórios importantes são debatidos nesta Câmara pouco antes da meia-noite e o disparate esotérico, sob a forma de resoluções, é debatido durante o dia, no horário nobre. Se queremos falar da questão da reforma do Parlamento – e existe, como é óbvio, uma proposta neste sentido por parte do Presidente da Câmara – diria que, antes de deliberarmos seriamente sobre a redução dos direitos dos deputados, deveríamos falar da possibilidade de dar à agenda das sessões plenárias uma estrutura mais lógica, na qual os temas importantes obtenham o lugar que lhes é devido.
O segundo processo, para cuja prossecução já demos nesta Câmara os primeiros passos do ponto de vista organizativo, consiste na criação de um grupo de projecto, composto por relatores e relatores-sombra das duas comissões envolvidas, um grupo de trabalho, cujo objectivo seria observar de perto o trabalho da Comissão, dos grupos de investigação e da rede, assim como oferecer uma orientação política em questões específicas da política jurídica, tais como a da linha de separação entre as transacções entre empresas e as transacções entre empresas e consumidores.
Pensamos que estas são questões decisivas, que ainda necessitam da regulamentação e nas quais um maior envolvimento do Parlamento é tão bem vindo quanto necessário. Estes são os elementos decisivos da resolução em apreço. Permitam-me que termine dizendo que penso que este é o projecto mais importante da Comissão Europeia e das outras instituições europeias durante a presente legislatura. Trata-se do projecto de longe mais importante, pelo que eu espero que nos esforcemos e que o levemos a uma conclusão bem sucedida. Ele também desempenhará um papel importante no que diz respeito a decidir se o mercado europeu único continuará a convergir para o benefício de todos – consumidores e comerciantes.
Este relatório debruça-se sobre o direito civil europeu. Em termos simples, o seu objectivo consiste em levar a Comissão a esforçar-se por conceber áreas amplas de direito civil europeu, através da criação, numa fase preliminar, de um quadro de referência comum num campo específico de actividade, de tal forma que isto afectará a legislação dos Estados-Membros e da União Europeia no campo do direito civil por muitas gerações futuras.
Existe até um certo debate sobre a possibilidade de o trabalho aqui em análise poder acabar por levar a um código civil europeu uniforme. Embora eu diga isto com a devida cautela, o que temos aqui não deixa de ser um projecto verdadeiramente importante e decisivo.
Esta Câmara acompanha, há muitos anos, os esforços da Comissão Europeia no que diz respeito a um código civil europeu, e manifesta a sua aprovação e concede o seu apoio em numerosas resoluções desde 1989. Também é essa a nossa intenção nesta proposta de resolução.
Chegámos a uma fase muito crítica. Trabalha-se, neste momento, no quadro de referência e na revisão do acervo comunitário no domínio da protecção dos consumidores. Esta fase é crítica porque os esforços actuais irão determinar se este trabalho acabará por ser coroado de sucesso ou se ficará aquém do resultado desejado, o que depende muitíssimo da qualidade do conteúdo que surgir destes esforços actuais.
Por isso, o Parlamento é de opinião que, embora aquilo que a Comissão iniciou seja, em princípio, correcto, necessita de ser melhorado sob vários aspectos. Por exemplo, temos a impressão que a cooperação entre os grupos de investigação envolvidos na elaboração do quadro comum de referência para o direito dos contratos e os profissionais da rede não está a funcionar bem. Queremos assegurar que a experiência prática introduzida neste projecto por especialistas da rede é tida em conta pelos grupos de investigação num quadro apropriado. Trata-se de algo em que nós, na Comissão dos Assuntos Jurídicos, estamos a insistir energicamente.
Um outro ponto importante é aquele que se refere à necessidade de estabelecer uma distinção entre as transacções entre empresas e as transacções entre empresas e consumidores. Queremos proteger os consumidores, mas os comerciantes também necessitam de ter margem para fechar contratos uns com os outros e este campo não deve ser restringido por um excesso de burocracia.
Além disso, é necessário garantir que aquilo que está a ser actualmente desenvolvido dentro deste quadro de referência e que constituirá, subsequentemente, uma parte considerável da legislação não vinculativa, pelo menos, a nível europeu, tendo um impacto sobre toda a legislação no domínio do direito civil, não seja simplesmente criado sem qualquer envolvimento por parte das instituições legislativas, nomeadamente, o Parlamento e o Conselho. Não basta que o Parlamento e o Conselho emitam os seus pareceres sobre o processo de elaboração; eles também têm de estar envolvidos no desenvolvimento do conteúdo deste quadro de referência, porque serão eles a adoptar leis que irão consagrar elementos do quadro de referência e a ter de justificar publicamente a adopção dessas leis.
Neste contexto, é importante que o Parlamento também seja envolvido do ponto de vista do conteúdo. Pensamos que tal deveria envolver dois processos. Primeiro, a Comissão deveria manter o Parlamento informado de forma constante e abrangente sobre os progressos na formulação do quadro de referência e no aperfeiçoamento do acervo comunitário relacionado com a protecção dos consumidores e nós deveríamos ter oportunidade para nos pronunciarmos a qualquer momento, num processo contínuo."@pt17
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@sk18
"Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine etwas ketzerische Vorbemerkung. Die wichtigen Berichte werden in diesem Hause kurz vor Mitternacht beraten und der esoterische Stuss in Gestalt von Entschließungen wird zur besten Sendezeit tagsüber beraten. Wenn wir uns über die Frage Parlamentsreform unterhalten – und da gibt es ja einen Vorschlag des Präsidenten unseres Hauses –, würde ich sagen, bevor wir uns ernsthaft über das Beschneiden der Rechte der Abgeordneten unterhalten, sollten wir uns einmal darüber unterhalten, die Tagesordnung für die Plenarsitzungen so vernünftig zu gestalten, dass wichtige Themen auch an der richtigen Stelle stattfinden.
Das Zweite, was passieren soll und wofür wir bereits die ersten organisatorischen Maßnahmen in diesem Hause ergriffen haben, ist die Einrichtung einer aus Berichterstattern und Schattenberichterstattern der beiden beteiligten Ausschüsse bestehenden Projektgruppe, einer Arbeitsgruppe, die den Zweck hat, intensiv die Arbeit der Kommission, der Wissenschaftler und des Netzwerkes zu begleiten und bei bestimmten rechtspolitischen Fragen auch eine
zu geben, zum Beispiel bei der Frage der Abgrenzung, was
und was
Recht sein soll.
Das sind aus unserer Sicht heraus entscheidende Punkte, bei denen wir glauben, dass sie noch geregelt werden sollten und wo auch das stärkere Engagement des Parlaments begrüßt wird und auch notwendig ist. Das sind die wesentlichen Elemente der Entschließung, um die es hier geht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal sagen, dass es hier nach meiner Einschätzung um das bedeutendste Vorhaben geht, das in dieser Wahlperiode von der Europäischen Kommission und von den europäischen Institutionen in Angriff genommen wird. Das ist mit Abstand das bedeutendste Vorhaben, und vor dem Hintergrund erwarte ich eigentlich auch, dass wir versuchen, es zu einem Erfolg zu führen, weil es auch von großer Bedeutung dafür ist, dass der europäische Binnenmarkt zusammenwächst und alle in diesem Binnenmarkt ihren Vorteil davon haben – Verbraucher und Gewerbetreibende.
Hier geht es um das europäische Zivilrecht. Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass Bemühungen von Seiten der Kommission angestellt werden, das europäische Zivilrecht in weiten Feldern durch einen Referenzrahmen in einem gewissen Vorfeld so zu gestalten, dass es für viele Generationen Auswirkungen auf die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts hat.
Es gibt sogar teilweise eine Debatte darüber, ob die Arbeiten, um die es hier geht, am Ende vielleicht einmal sogar in ein einheitliches europäisches Zivilrecht münden könnten. Ich sage das mit aller Vorsicht. Es geht hier also um ein wirklich gewichtiges und entscheidendes Vorhaben.
Das Europäische Parlament begleitet die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf ein europäisches Zivilrecht seit vielen Jahren und hat sich in einer ganzen Reihe von Entschließungen seit 1989 dazu positiv geäußert und dies unterstützend begleitet. Das tun wir auch mit diesem Vorschlag für eine Entschließung.
Wir sind in einer sehr kritischen Phase angelangt. Im Augenblick laufen die Arbeiten an dem Referenzrahmen und zur Überarbeitung des
im Bereich Verbraucherschutz. Diese kritische Phase ist dadurch gekennzeichnet, dass sich jetzt entscheidet, ob diese Arbeiten am Ende Erfolg haben werden oder ob sie keinen ausreichenden Erfolg haben werden, und das hängt ganz entscheidend auch von der Qualität des Inhaltes ab, der bei diesen Arbeiten zurzeit ermittelt wird.
Das Europäische Parlament ist deshalb der Ansicht, dass das, was die Kommission in Gang gesetzt hat, vom Grundsatz zwar richtig ist, aber einer Reihe von Verbesserungen bedarf. So haben wir insbesondere den Eindruck, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlergruppen, die den gemeinsamen Referenzrahmen zum Zivilrecht erarbeiten, und den Netzwerkern aus der Praxis nicht richtig funktioniert. Wir wollen, dass das, was die Netzwerker als Praktiker an Erfahrung einbringen, von den Wissenschaftlergruppen auch in einem angemessenen Rahmen berücksichtigt wird, und darauf drängen wir als Rechtsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen dem Bereich
d.h.
und dem Bereich
. Den Verbraucher wollen wir schützen, aber Gewerbetreibende untereinander müssen auch ein großes Maß an Vertragsfreiheit haben und dürfen nicht durch bürokratische Vorschriften in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Darüber hinaus muss aber auch gewährleistet sein, dass das, was jetzt zurzeit im Rahmen dieses Referenzrahmens entwickelt wird und was danach zumindest auf europäischer Ebene ein ganz bedeutendes Stück
sein und eine Ausstrahlung auf die gesamte Zivilrechtsgesetzgebung haben wird, nicht einfach ohne Beteiligung der Gesetzgeber Parlament und Rat passiert. Dafür genügt es nicht, dass Parlament und Rat zu den Verfahren bei der Ausarbeitung Stellung nehmen, sondern sie müssen auch inhaltlich an dem beteiligt werden, was im Rahmen des Referenzrahmens entwickelt wird, weil sie ja später diejenigen sein werden, die die Teile des Referenzrahmens, die gesetzt werden sollen, als Gesetz beschließen und dann hinterher gegenüber dem Bürger vertreten sollen.
Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass auch eine inhaltliche Beteiligung des Parlaments stattfindet. Das soll aus unserer Sicht heraus durch zwei Prozesse geschehen. Zum einen dadurch, dass die Kommission das Parlament ständig umfassend über die Fortschritte unterrichtet und informiert, die bei der Ausarbeitung des Referenzrahmens und bei der Verbesserung des
erzielt werden, und wir die Möglichkeit haben, dazu in einem permanenten Prozess Stellung zu nehmen."@sl19
"Herr talman, mina damer och herrar! Låt mig börja med en något kättersk anmärkning. Viktiga betänkanden diskuteras här i kammaren strax före midnatt, och esoteriskt dravel i form av resolutioner diskuteras dagtid på bästa sändningstid. Om vi ska ta upp frågan om en parlamentarisk reform – och det finns förstås ett förslag om detta som talmannen har lagt fram – då vill jag säga att vi innan vi seriöst diskuterar inskränkningar av ledamöternas rättigheter bör ta upp frågan om att ge sammanträdeskalendern en mer logisk struktur där viktiga frågor ges sin rättmätiga plats.
Det andra förfarandet, som vi redan har förberett genom att ta ett första organisatoriskt steg i parlamentet, är att inrätta en projektgrupp där föredragandena och skuggföredragandena från de båda deltagande utskotten ska medverka, en arbetsgrupp som får till uppgift att mycket noga bevaka kommissionens, forskningsgruppernas och nätverkets arbete samt tillhandahålla politisk vägledning om särskilda rättspolitiska frågor, exempelvis frågan om åtskillnad mellan transaktioner mellan företag och transaktioner mellan konsumenter och företag.
Ur vår synvinkel är detta avgörande frågor som ännu återstår att reglera och där ett ökat engagemang från parlamentets sida är både välkommet och nödvändigt. Detta är huvudinslagen i den föreliggande resolutionen. Låt mig avsluta med att säga att jag anser att det här är det mest betydelsefulla initiativet från Europeiska kommissionen och övriga institutioner under den innevarande mandatperioden. Det är utan konkurrens det mest betydande och jag förväntar mig därför självklart att vi försöker föra det lyckligt i hamn. Det kommer också att spela en viktig roll för att bedöma om den gemensamma inre marknaden fortsätter att utvecklas på ett sätt som gagnar alla – både konsumenter och handelsaktörer.
Betänkandet handlar om den europeiska civilrätten. Enkelt uttryckt syftar det till att få kommissionen att försöka utforma breda områden av den europeiska civilrätten genom att skapa en gemensam referensram, i ett första skede inom ett särskilt område och på ett sådant sätt att det påverkar medlemsstaternas och EU:s lagstiftning på det civilrättsliga området under många generationer framöver.
Det finns till och med något som liknar en diskussion om huruvida det arbete vi här talar om i slutänden kan leda fram till en gemensam europeisk civillag. Även om jag säger detta med största försiktighet har vi ändå här ett i sann mening viktigt och avgörande initiativ.
Parlamentet har i många års tid övervakat Europeiska kommissionens ansträngningar på den europeiska civilrättens område och har uttryckt sitt gillande och givit sitt stöd i många resolutioner sedan 1989. Detta är också avsikten med vårt resolutionsförslag.
Vi har nått ett mycket kritiskt skede. För närvarande pågår ett arbete om referensramen och en översyn av gemenskapens samlade lagstiftning och rättspraxis inom konsumentskyddsområdet. Skälet till att detta är ett kritiskt läge är att de nuvarande ansträngningarna kommer att avgöra om arbetet i sista hand blir framgångsrikt eller om det inte lever upp till förväntningarna. Detta beror väldigt mycket på kvaliteten på de konkreta förslag som de nuvarande ansträngningarna resulterar i.
Parlamentets ståndpunkt är därför att det i flera avseenden krävs förbättringar, även om kommissionens förslag i princip är riktigt. Vi har exempelvis intrycket att samarbetet mellan de forskningsgrupper som utarbetar den gemensamma referensramen om avtalsrätt och aktörerna inom nätverket inte fungerar så bra. Vi vill säkerställa att de praktiska erfarenheter som nätverksspecialisterna har tillfört detta projekt beaktas av forskningsgrupperna i ett lämpligt ramverk. Detta är något som vi i utskottet för rättsliga frågor energiskt förordar.
En annan viktig fråga är att det måste göras åtskillnad mellan transaktioner mellan företag och transaktioner mellan konsumenter och företag. Vi vill skydda konsumenterna, men handelsaktörer måste också ha ett brett utrymme för att ingå avtal med varandra och detta utrymme får inte begränsas av onödig byråkrati.
Det finns också ett behov av att se till att vad som för närvarande håller på att växa fram inom denna referensram och som följaktligen, åtminstone på EU-nivå, kommer att utgöra en mycket omfattande uppsättning av icke-bindande regler och påverka all lagstiftning på det civilrättsliga området, inte utformas utan någon medverkan av de lagstiftande institutionerna, nämligen parlamentet och rådet. Det räcker inte att parlamentet och rådet avger sina yttranden om förfarandet. De måste också delta i arbetet med att definiera referensramens innehåll, eftersom det är de som ska anta lagar som inbegriper delar av referensramen och som inför allmänheten ska försvara antagandet av dessa lagar.
Mot den bakgrunden är det viktigt att parlamentet också är delaktigt i innehållet. Som vi ser det bör detta inbegripa två förfaranden. För det första bör kommissionen förse parlamentet med löpande och utförlig information om hur arbetet med att formulera referensramen framskrider och hur gemenskapens rättsordning och praxis i konsumentskyddsfrågor förbättras, och vi bör ges tillfälle att yttra oss i alla skeden av en fortlöpande process."@sv21
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lpv:unclassifiedMetadata |
"Berichterstatter"5,19,15,1,18,14,16,11,13,9
"Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE ),"5,19,15,1,18,14,16,11,13,9
"acquis"5,19,15,1,18,14,16,11,2,3,13,9,12
"b to b"2
"b to b "8
"consumer acquis"5,19,15,1,18,14,16,11,2,3,13,9
"political guidance"5,19,15,1,18,14,16,11,2,3,13,9
"soft law"2,3,12
"soft law"5,19,15,1,18,14,16,11,13,9
"“business to busines”"10
"“business to consumer”"10
"”b to b” -"3
"„Business-to-business“"5,19,15,1,18,14,16,11,13,9
"„Business-to-consumer“"5,19,15,1,18,14,16,11,13,9
"„b to b“"5,19,19,15,1,18,14,16,11,13,9
"„business to business“"5,19,15,1,18,14,16,11,3,13,9
"„business to consumer“"5,19,15,15,1,18,18,14,14,16,11,3,13,9
"„business-to-business“-"3
"„business-to-consumer“-"3
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Named graphs describing this resource:
The resource appears as object in 2 triples